Hintergrund

HISTORISCHER HINTERGRUND


Univ. Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Karl Fellinger (geb. 19. Juni 1904 in Linz, gest. 8. November 2000 in Wien) gehörte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu den international angesehensten österreichischen Ärzten. Zwischen 1946 und 1975 war er Vorstand der II. Medizinischen Universitätsklinik in Wien und wurde zum 600 jährigen Gründungsjubiläum der Wiener Universität 1964 zu deren Rektor gewählt. Außer zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen schrieb er u.a. ein zweibändiges Lehrbuch der Inneren Medizin und galt zu seinen Lebzeiten als Doyen der Internisten in Österreich. Viele seiner Schüler nahmen ebenfalls prominente Positionen ein und trugen zur Verbreitung seiner „Schule“ bei. Zu seinen Patienten zählten Persönlichkeiten aus der ganzen Welt, darunter gekrönte Staatsoberhäupter, Staatspräsidenten, Kirchenfürsten, unzählige Diplomaten, aber auch wenig bemittelte Leute, die er selbstlos oft ohne Honorar behandelte.

 

Professor Fellinger bekleidete auf dem Gesundheitssektor höchste Ämter, war viele Jahre Präsident des Obersten Sanitätsrates in Österreich, Ehrenbürger der Stadt Wien, Inhaber zahlreicher Auszeichnungen und Träger vieler in- und ausländischer Orden. Nach seiner Emeritierung als Vorstand der Universitätsklinik wurde er 1975 zum Vizepräsidenten, später zum Präsidenten des Rudolfiner-Verein-Rotes Kreuz gewählt und stand bis 1994 der von Theodor Billroth gegründeten Krankenanstalt „Rudolfinerhaus“ sowie der angeschlossenen Krankenpflegeschule vor.

 

Nach seinem Tod wurde auf Initiative seiner Witwe, Frau Dr. Barbara Fellinger, im Jahr 2002 der  gemeinnützige Verein „Fellinger-Krebsforschung“ gegründet. Die finanzielle Basis des Vereines wurde durch eine großzügige Stiftung von Frau Dr. Fellinger, sowie durch zusätzliche private Spenden geschaffen, aus deren Zinserträgen Krebsforschungsprojekte in Auftrag gegeben werden. Mittlerweile ist Frau Prof. Fellinger 2011, im 97. Lebensjahr, verstorben.  In Ihrem Vermächtnis hat sie dem Verein einen Großteil ihres Vermögens vermacht.